Vortragsreihe zur Dienstplangestaltung und Arbeitsorganisation – 3. …aber die Aufsichtspflicht ist nicht mehr gewährleistet!
Insbesondere (aber nicht nur) in den Randzeiten des Betreuungsalltag wird die Leitungskraft mit dem Argument der Verletzung der Aufsichtspflicht konfrontiert, wenn es darum geht, ob bestimmte Situationen „zulässig“ sind oder nicht. Allerdings lassen sich im Hinblick auf die Gestaltung des pädagogischen Alltags klar und deutlich