Qualitätsagentur Erziehungshilfen
Qualitätsagentur Erziehungshilfen
Die Qualitätsagentur ist eine unabhängige, nicht an Weisungen gebundene, externe, nicht in das Belegungs- und Entgeltsystem des SGB VIII involvierte Stelle. Sie dient ausschließlich dem Ziel, die Qualität pädagogischer Arbeit in den Hilfen zur Erziehung im Interesse der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien zu untersuchen und weiterzuentwickeln. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass alle Einrichtungen dieses Interesse teilen.
Arbeitsweise
Es können sowohl größere Gesamtuntersuchungen der Alltagsarbeit als auch die Untersuchung besonderer Vorkommnisse, auf Grund von externen oder internen Problemanzeigen, beauftragt werden. Je nach Auftragskonstellation wird die grundsätzlich dialogische Visitation eher untersuchend-prüfend oder eher erkundend-beratend angelegt sein. Gegenstand ist vor allem ein Abgleich zwischen Konzept sowie pädagogischen Intentionen und Vor-Ort-Praxis. Dabei werden der Untersuchungsgegenstand des pädagogischen Alltags und die Methode der teilnehmenden Beobachtung – neben Gesprächen, Befragungen und Dokumentenanalyse – besonders zentral gesetzt. Unser Ansatz liegt darin, gemeinsam mit den Einrichtungen Stärken, aber auch Entwicklungspotentiale in der Verknüpfung von Blicken von innen und der Außenperspektive zu erkunden, zu analysieren, zu beschreiben. Von Einrichtung und Visitationsteam (i.d.R. zwei Personen) werden spezifische Fragestellungen entwickelt und untersucht. Die Einrichtung erhält dazu Rückmeldung, einen ausführlichen Bericht und Empfehlungen für die weitere Arbeit. Folgende Schritte sind vorgesehen:
- Kontaktaufnahme mit der Qualitätsagentur, meist durch Träger, Jugendämter und Landesbehörden
- Auftragsklärung (Träger, Einrichtungsleitung, Mitarbeiter*innen, Externe..) und Kontraktierung
- Visitation
- Erstes kompaktes Vor-Ort-Auswertungsgespräch direkt im Anschluss
- Erstellung des Visitationsberichts
- Auswertungstag in der Einrichtung mit Betroffenen und Beteiligten
Zugangskonstellationen
Einrichtungen können auf eigenen Wunsch ihre pädagogische Konzeption und deren Umsetzung in den Alltag reflektieren lassen. Möglich ist auch, dass die Visitation einer Einrichtung durch Träger oder zuständige Behörden beauftragt wird, wenn Beanstandungen oder nicht hinreichend geklärte Vorfälle zu erkunden sind. Folgende Anlasstypen können unterschieden werden:
- Einrichtungen entwickeln von sich aus die Initiative zu einer Visitation.
- Die Qualitätsagentur spricht Einrichtungen an, die als besonders interessant angesehen werden.
- Einrichtungen wird eine Visitation von externen Kooperationspartnern empfohlen.
- Die Visitation wird auferlegt.
Ziele des Projekts
- Verbesserung der Qualität der erzieherischen Hilfe in den besuchten Einrichtungen
- Untersuchung von selbst- bzw. fremdgemeldeten Beanstandungen mit dem Ziel möglichst nachhaltiger Aufklärung der Ursachen für fachliche Unzulänglichkeiten in einzelnen Einrichtungen
- Erforschung und Weiterentwicklung des fachlichen Qualitätsrahmens
- Positionierung einer Qualitätsagentur in der Erziehungshilfelandschaft.
Möglicher Nutzen für Einrichtungen
- Wissenssteigerung für die Einrichtung durch Datenerhebung
- Erleben von Wertschätzung und Partizipation bei den involvierten Statusgruppen und Personen.
- Reputationsgewinn durch Gütemerkmale wie Transparenz, Feedback und lernende Organisation
- Rückmeldung zu Stärken
- Grundlagenschaffung für Qualitätssteigerungen in den Bereichen Konzept, Strukturen, Prozesse
Finanzierung und Kosten
Die Arbeit der Qualitätsagentur wird bei einigen Projekten mit öffentlichen Mitteln gefördert. Sie finanziert sich zudem aus Eigenmitteln (Spenden) und aus den Einnahmen. Der Kostenbeitrag der jeweiligen Einrichtung für eine Visitation beträgt 600,00 € pro Personenarbeitstag (Stand 2021).
Personal
Die fachliche Leitung der Stelle liegt bei Ulrike Herr und Dr. Martin Hoffmann. Das Visitationsteam besteht bisher aus sechs Personen: Marianne Bartzok (Berlin); Ulrike Herr (Kleinmachnow), Dr. Martin Hoffmann (Berlin); Christine Rössel (Michendorf); Prof. Dr. Mathias Schwabe (Berlin); David Vust (Potsdam). Es sollen keine vorberuflichen Beratungsbezüge zwischen Teammitgliedern und visitierter Einrichtung für einen Zeitraum von zwölf Monaten vor der Visitation bestehen. Der Umgang mit Informationen und die Gestaltung der vor- und nachgängigen Verbindungen der Mitglieder des Visitationsteams zur Einrichtung sind in einer Verpflichtungserklärung für das Personal geregelt.
Kontakt
Qualitätsagentur Erziehungshilfen
Teltower Damm 118 – 122
14532 Kleinmachnow
Ulrike Herr
Telefon: 03320372588
E-Mail: info@ulrike-herr.de
Internet: www.qualitaetsagentur-erziehungshilfen.de