Am 1.3.2020 gab es in Deutschland 57.594 Kindertageseinrichtungen; in Brandenburg 1.944. Die verbreitetste Form der Kindertageseinrichtung ist die Kita, die im KitaG als Prototyp näher beschrieben ist. Für andere Einrichtungsformen gelten die Regelungen des KitaG entsprechend. „Kindertagesbetreuung dient der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters. (…) Kindertagesstätten sind sozialpädagogische familienergänzende Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen auch behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder tagsüber gefördert, erzogen, gebildet, betreut und versorgt werden. Kindertagesstätten sollen möglichst als Einrichtungen für verschiedene Altersstufen errichtet und betrieben werden.“ (§ 2 KitaG)
Die 23.307 in den brandenburgischen Kindertageseinrichtungen tätigen pädagogischen Fachkräfte sind überwiegend im Fachschulbildungsgang Sozialpädagogik ausgebildete ErzieherInnen (84%); knapp 3% haben einen pädagogischen Hochschulabschluss und 2,4% mit einem heilpädagogischen Abschluss. Wer als Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung arbeiten darf, wird in der Kita-Personalverordnung bestimmt. Ebenso wichtig wie die Ausbildung ist, dass die erlangte persönliche und fachliche Qualifikation beständig den sich verändernden Anforderungen der Berufspraxis angepasst wird. Deshalb sorgen die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Träger der Einrichtungendurch Fortbildung und Praxisberatung dafür, dass die berufliche Eignung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufrechterhalten und weiterentwickelt wird. (Vgl. § 13 KitaPersV) Hierfür sorgen Fort- und Weiterbildung, Beratung, Supervision und Coaching.
4.127 vorwiegend ein-bis dreijährige Kinder werden in Kindertagespflege von 991 Tagespflegepersonen betreut (darunter 252 Personen, die eine pädagogische Fachschul- oder Fachhochschulausbildung haben).